Änderungsantrag zur Hauptsatzung

Änderungsantrag Hauptsatzung vom 31.01.18

Pro Arnstadt bringt einen Änderungsantrag zur Hauptsatzung ein, da wir der Meinung sind, auch stellv. Ausschussvorsitzenden bei Vertretung Aufwandsentschädigungen zukommen zu lassen, die ein Ausschussvorsitzender auch erhält. Der Antrag wurde in den regulären Antrag eingearbeitet, aus rechtlichen Gründen jedoch nicht in der von uns vorgeschlagenen Höhe von 75 Euro sondern in Anlehnung der Verordnung für Entschädigungen in Höhe von 26 Euro.