Der Bürgermeister der Stadt Arnstadt wird beauftragt:
1. Für die bevorstehende 750-Jahrfeier zur Verleihung des Stadtrechtes ein Festkomitee einzuberufen, das aus führenden Vertretern der unterschiedlichen Vereine (Kultur, Geschichte, Sport etc.), Institutionen (Museen, Archiv, Bibliothek), Kulturbetrieb und Stadtmarketing der Stadt Arnstadt besteht. Es soll eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung erzielt werden, um an die Erfolge im Festjahr 2004 anzuknüpfen. Das Festkomitee soll beratend und vorbereitend tätig werden (Festumzug, Festvorträge, Festveranstaltungen, Festschrift etc.), um das herausragende Festjahr 2016 der Arnstädter Stadtgeschichte würdevoll und feierlich zu begehen.
2. Gespräche mit politischen Vertretern (Stadt, Kreis, Freistaat) zu führen, um für die 750-Jahrfeier zu werben und um Unterstützung auf allen möglichen Ebenen einzuholen.
3. Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft (Initiative Erfurter Kreuz e. V., Arnstädter Unternehmerverein e. V. u. a.) zu führen, um eventuelle finanzielle und / oder wirtschaftliche Unterstützung einzuwerben.
4. Zu überprüfen, inwieweit das Stadtrechtsjubiläum mit der Bewerbung der Stadt Arnstadt zum Thüringentag verbunden werden kann.
Begründung:
Die Stadt Arnstadt erhielt in der Bewidmungsurkunde vom 21. April 1266 das Stadtrechtsprivilegium von der Abtei Hersfeld unter Abt Heinrich mit den “Rechten, Satzungen und löblichen guten Gewohnheiten, die die Stadt Hersfeld” innehatte, verliehen. Das Stadtrecht umfaßt die Summe der innerhalb der Stadt geltenden Rechtsnormen sowie der rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und dem jeweiligen Stadtherrn, in Arnstadt anfänglich dem Abt von Hersfeld. Arnstadt zählt neben Mühlhausen (1251), Weißensee (1265) und Eisenach (1283) zu den ältesten Städten Thüringens.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich!
Georg Bräutigam
Vorsitzender